Beiträge von PZiech

    ...last das gebrauchte Seifenstück im Kiga, in den Schulen oder an einem Handwaschbecken in einer Kunden- oder Personaltoilette mal 3 Wochen (oder 6 Wochen Sommerferien) in der Wärme liegen. Wer als "Hygieniker" danach nicht dringend vom Gebrauch abrät, hat seinen Job verfehlt. ||

    Gruß aus dem Süden

    Werner

    Naja, das gleiche Argument könnte auch gegen Flüssigseife sprechen ;)

    Im weiteren wird die Verwendung von Seifenstücken allerdings nicht untersagt, da nach der Trocknung der Hände keine Erreger auf der Hand nachweisbar waren.

    Ich finde es gut, solche alten, festgefahrenen Meinungen zu hinterfragen. Zumal die genannte Studie zur Verkeimung der Stückseife von 1988 ist.

    aber, wenn man die Ausführungen der KRINKO weiter liest, dann findet man noch diesen Satz: "Als Fazit ist die Anwendung von Handwaschprodukten in Stückform in medizinischen und pflegerischen Bereichen obsolet."

    Außerdem wird ja auch gerne die TRBA 250 zitiert:

    "4.1.1 Handwaschplatz

    (1) Den Beschäftigten sind leicht erreichbare Handwaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. "

    Der Spender für Hautreinigungsmittel könnte die Stückseife m.E. ausschließen.

    Viele Grüße, Patrick

    anbei die aktuelle Ausgabe des NLGA Aktuell mit folgenden Themen:

    • Meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden: eine Bilanz für 2016
    • MRE / BasisPlus: ein neues Konzept für eine angemessene Vorgehensweise bei MRE in stationären Einrichtungen
    • Rückblick: Basiskurs Antibiotikatherapie im stationären Bereich
    • Veranstaltungshinweis: MRE-Netzwerke in Niedersachsen am 19. Juni 2017
    • Neuerscheinung „Gute Praxis Gesundheitsberichterstattung - Leitlinien und Empfehlungen"

    Hygiene-Karte nicht mehr online
    Correctiv-Recherche schlägt weiter Wellen

    Mit seiner Hygiene-Recherche hat "Correctiv" die Klinikbranche in Aufregung versetzt. Doch zumindest die interaktive Karte zur Situation in jedem einzelnen Krankhaus konnten die Journalisten nicht so stehen lassen.
    Foto: Pixabay
    Mittlerweile ist die Karte nicht mehr online, und die "Plusminus"-Redaktion, die den Beitrag gemeinsam mit "Correctiv" veröffentlicht hatte, musste Widersprüchlichkeiten einräumen. Die Karte fußte demnach auf Zahlen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für 2014, die flächendeckend abbilden sollen, wie es um die Hygiene in deutschen Krankenhäusern steht. Doch unter anderem habe es offenbar technische Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung an den G-BA gegeben. Außerdem sei es aufgrund von Landesverordnungen in einigen Bundesländern zu Missverständnissen in der Auswertung der Daten gekommen, und das habe "in Einzelfällen auch zu Fehlern in unserer Karte" geführt, heißt es auf der Plusminus-Webseite.
    DKG kritisiert unseriöse Effekthascherei
    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung, die Karte aus dem Netz zu entfernen. "Mit der falschen Darstellung wurden Patienten verunsichert und Krankenhäuser verunglimpft", sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. "Nach diesem Eingeständnis müsste allerdings insbesondere 'Correctiv' auch seinen gesamten Beitrag überarbeiten." Weiterhin würden falsche Zahlen genutzt, um daraus beispielsweise Länderbewertungen abzuleiten.
    "Für eine Rechercheplattform, die zukünftig für soziale Netzwerke Nachrichten auf ihre Richtigkeit überprüfen soll, ist das eine Chance zu beweisen, dass Richtigkeit und Objektivität und eben nicht unseriöse Effekthascherei Maßstab sind", erklärte Baum. "Plusminus" müsse sich zudem fragen lassen, ob eine ausreichende Überprüfung der Rechercheergebnisse stattgefunden habe. Dies gelte auch für den BKK-Landesverband Ost, der die Daten geliefert hatte und im Bericht aufgrund der falschen und veralteten Daten ebenfalls Beschuldigungen gegen Krankenhäuser erhoben hatte.
    "correctiv" nimmt Stellung
    Das correctiv-Team hat derweil ebenfalls reagiert und "Sechs Entgegnungen an jene, die unsere Recherche über fehlendes Hygienepersonal kritisiert haben" veröffentlicht. Es habe heftige Diskussionen gegeben, sagt correctiv-Reporter Hristio Boytchev und fragt: "Um was ging es dabei?" Seine Antworten auf sechs zentrale Vorwürfe mögen nicht jedem ausreichen, aber zumindest bleibt das Thema im Gespräch.
    Quelle: kma
    Veröffentlicht: 23.01.2017 12:47 Uhr

    NLGA aktuell: Informationen aus dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt

    Das NLGA aktuell ist ein regelmäßig (4 Ausgaben/Jahr) erscheinendes Informationsblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, in dem wir über Themen aus unseren Arbeitsfeldern (Infektiologie, Krankenhaushygiene, Umweltmedizin, Epidemiologie, Impfprävention und Reisemedizin) berichten. Darüber hinaus informieren wir über Fortbildungsveranstaltungen und Änderungen bzw. Erweiterungen unserer Internetseite.
    Die aktuelle Ausgabe können Sie hier als pdf-Datei abrufen. Darüber hinaus stehen Ihnen im Archiv auch alle älteren Ausgaben zur Verfügung.
    Themen der Ausgabe 4/2016

    • Antibiotikaresistenzen - Auswertung von ARMIN-Daten betrachtet Isolate aus Blutkulturen
    • Antibiotikaresistenzen - Aktivitäten und Informationsangebote der gemeinsamen niedersächsischen Strategie
    • EurHealth-1Health - Grenzüberschreitendes Projekt zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen hat begonnen
    • Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember: Rund 4 100 Menschen mit HIV/AIDS lebten Ende 2015 in Niedersachsen
    • Gemeindebezogenes Krebs-Monitoring: Informationen für Bürgerinnen/Bürger
    • Fortbildungsveranstaltungen 2017

    NLGA aktuell: Informationen aus dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt | Nds. Landesgesundheitsamt

    Berlin, 30.06.2015

    Der GKV-Spitzenverband legt hiermit den ersten Bericht zur Umsetzung des Hygienesonder-programms nach § 4 Abs. 11 Satz 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 Satz 12 Krankenhausent-geltgesetz (KHEntgG) vor.
    Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2011 wurden die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie der Kommissi-on Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) beim Robert-Koch-Institut (RKI) für Kranken-häuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens verbindlich. Die Länder wurden be-auftragt, Rechtsverordnungen zu erlassen, u. a. über die erforderliche personelle Ausstattung von Krankenhäusern mit Hygienefachpersonal, wobei Übergangsvorschriften zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals möglich sind. Alle Hygieneverordnungen der Länder nehmen Bezug auf die Empfehlung der KRINKO zu personellen und organisatori-schen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß KRINKO-Empfehlung bis spätestens zum 31.12.2016 zu schaffen.
    Durch das Hygienesonderprogramm nach § 4 Abs. 11 KHEntgG sollen den Krankenhäusern zur Erreichung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Sinne der KRINKO-Empfehlung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit des Programms ist je nach vereinbarten Fördermaßnahmen unterschiedlich. Im Bereich der neu geschaffenen, aufgestockten oder intern besetzten Hygienepersonalstellen geht im Jahr 2017 die kranken-hausbezogene Zuschlagsfinanzierung durch Einrechnung in die Landesbasisfallwerte in eine dauerhafte Zusatzfinanzierung bei allen Krankenhäusern über. Für Fördermaßnahmen der Fort- und Weiterbildung sowie Beratungsleistungen erfolgt die krankenhausbezogene Finan-zierung über Zuschläge bis maximal 2020.
    Dieser Hygienebericht soll einen Überblick über den Förderzeitraum 2013/2014 geben. Dazu hat der GKV-Spitzenverband Daten verwendet, die die Krankenkassen zur Verfügung gestellt haben. Für die Jahre 2013/2014 wurden den Krankenhäusern durch die gesetzliche Kranken-versicherung (GKV) ca. 66,6 Mio. Euro für die Verbesserung der personellen Situation zusätz-lich zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln haben seit dem Programmstart fast 1.000 Krankenhäuser profitiert.
    Der Schwerpunkt der Inanspruchnahme liegt mit ca. 37 Mio. Euro auf der Neueinstellung von Hygienepersonal, der internen Besetzung neu geschaffener Stellen sowie der Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen. Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden 15 Mio. Euro und für externe Beratungsleistungen durch Krankenhaushygieniker mehr als 4 Mio. Euro vereinbart. Darüber hinaus sind Beträge in einer Höhe von fast 10 Mio. Euro infolge undifferenzierter Vereinbarungen und pauschaler Zuschläge an die Krankenhäuser geflossen. Von Jahresab-schlussprüfern bestätigte Istdaten stehen für die Jahre 2013/2014 nicht ausreichend zur Ver-fügung, so dass diesbezügliche Auswertungen erst in späteren Berichten erfolgen können.
    Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes fokussiert auftragsgemäß auf die Fördertatbestände nach § 4 Abs. 11 KHEntgG, will jedoch nicht den Eindruck vermitteln, Krankenhaushygiene und Infektionsschutz seien ausschließlich eine Frage zusätzlicher Finanzmittel. Ergänzend werden daher in gesonderten Kapiteln auch Fragen der Qualitätssicherung und die Entwicklungen in anderen Versorgungsbereichen aufgegriffen.
    Hygiene ist bereits seit längerem Gegenstand der externen stationären Qualitätssicherung. Im Qualitätsreport des AQUA-Instituts (Institution nach § 137a SGB V), das für 2013 vom Gemein-samen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt war, werden 27 hygienebezogene Qualitätsindika-toren analysiert. Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr zeigten sich nicht. Es bleibt abzu-warten, ob sich die Fördermaßnahmen in verbesserten Indikatorwerten widerspiegeln. Das gilt auch für die neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen und zu Gefäßkatheter-assoziierten Infektionen. Hier werden erstmals in 2019 Ergebnisse vorliegen.
    Die Hygieneproblematik im Krankenhaus wird auch beeinflusst von Maßnahmen in anderen Versorgungsbereichen. Deshalb wurden im vertragsärztlichen Bereich Leistungen zur Diagnos-tik und zur Eradikationstherapie von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) eingeführt. Auch zur Prävention der Weiterverbreitung von MRSA in Rehabilitationseinrichtun-gen und Pflegeheimen wurden Maßnahmen ergriffen. Um der besonderen Problematik resis-tenter Keime zu begegnen, hat die Bundesregierung im März 2015 einen 10-Punkte-Plan ver-abschiedet. Dieser greift auch den unkritischen Umgang mit Antibiotika auf.
    Der vorliegende Bericht zum Hygieneförderprogramm zeigt einen gelungenen Start. Die Wir-kungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.


    kh_bericht_hygienesonderprogramm_080715.pdf

    Indikatoren für Qualitätsbericht der Krankenhäuser festgelegt
    Berlin, 16. Juni 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsindikatoren festgelegt, die von Krankenhäusern im Qualitätsbericht 2015 veröffentlicht werden müssen. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 kommen 30 neue Indikatoren hinzu, 76 entfallen. Insgesamt müssen die Krankenhäuser damit ihre Ergebnisse zu 233 der 351 Qualitätsindikatoren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.
    „Die neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren betreffen zum Beispiel Kaiserschnittgeburten und die kathetergestützte Untersuchung und Behandlung von Herzkranzgefäßen. Für die öffentliche Berichterstattung wird in 2015 auf insgesamt 76 Indikatoren verzichtet – hierbei handelt es sich hauptsächlich um Indikatoren der Leistungsbereiche Hüft- und Knietotalendoprothesen. Hier wurde das Qualitätssicherungsverfahren in 2015 umfassend überarbeitet und umgestellt“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA.
    Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich ihre Behandlungsqualität in derzeit 30 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem kathetergestützten Einsatz einer Herzklappe und der Geburtshilfe. Der G-BA legt jährlich fest, welche der zu dokumentierenden Qualitätsindikatoren auch im Qualitätsbericht eines Krankenhauses zu veröffentlichen sind. Nicht alle Qualitätsindikatoren sind geeignet, einweisenden Ärzten sowie Patienten, die auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus sind, entscheidungsrelevante und allgemeinverständlich nachvollziehbare Informationen zu liefern.
    Dem heutigen Beschluss liegt der „Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung“ zugrunde. Er wird in Kürze auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.
    Hintergrund – Qualitätsbericht der Krankenhäuser
    Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wohin sie geliefert und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest.
    Qualitätsberichte informieren über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und über die als veröffentlichungspflichtig eingestuften Qualitätsindikatoren über Behandlungsergebnisse in einzelnen Leistungsbereichen. Qualitätsindikatoren können die Struktur-, die Prozess- und die Ergebnisqualität eines Leistungsbereichs betreffen.

    https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/39/

    Vielen Dank.
    Nach ein bißchen Recherche fehlen mir noch MeckPom, Thüringen, Brandenburg und Berlin.
    Wobei es vielleicht auch Sinn macht die Dokumente hier einmal zu sammeln.


    Bayern: verodnung_hygieneverordnung_v060515.pdf
    Niedersachsen: Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
    (Hygiene-Verordnung)

    NRW: Normebene - recht.nrw.de
    Saarland: Landesrecht | Saarland.de
    Sachsen: https://www.gesundhttp://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=

    Also ich persönlich würde diese IHO-Liste für den medizinischen Bereich nicht anerkennen.
    Die TRBA 250 schreibt dazu:

    "4.5.2 Die Desinfektion ist mit einem geprüften und für die in Frage kommenden Mikroorganismen wirksam befundenen bzw. anerkannten Desinfektionsmittel durchzuführen.

    Solche Desinfektionsmittel sind aufgelistet in den

    von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH),

    vom Robert Koch-Institut (RKI) und vom Ausschuss Desinfektion in der Veterinärmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)[font='ArialMT']

    herausgegebenen Listen.

    Zu den unterschiedlichen Funktionen der RKI- und VAH-Listen siehe Vorbemerkung der RKI-Liste."

    Die Hygieneverordnung NRW (also für Podologen etc.) schreibt:


    "§ 3 Desinfektion - Desinfektionen von Händen, Haut, Instrumenten und Flächen sind mit geeigneten Mitteln und Verfahren zur Inaktivierung von Krankheitserregern vorzunehmen, die in der Liste der nach den "Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel" geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (DGHM-Liste) in jeweils aktueller Fassung aufgeführt sind. Ebenfalls zulässig sind Desinfektionen, die gemäß den in der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren in jeweils aktueller Fassung durchgeführt werden."

    Ich weiß nicht genau, wie das Anerkennungsverfahren bei der IHO abläuft, bin da aber ziemlich skeptisch. Schließlich ist das per Definition keine unsbhängige Stelle.

    Gruß, Patrick