Desinfektionsmittelliste der IHO

  • Hallo alle Zusammen,

    bei einer Altenheimkontrolle ist einem meiner Kollegen ein ihm unbekanntes Flächendesinfektionsmittel aufgefallen (Fugaten der Firma Lysoform).
    Auf der Flasche des Desinfektionsmittels war keine bekannte Kennzeichung bzgl. einer Listung (z.B. VAH bzw RKI) zu finden.
    Daher hat mein Kollege in die aktuelle VAH-Liste geschaut und das Produkt nicht gefunden.

    Nach entsprechender Rückmeldung bei der Hygienefachkraft des betroffenen Altenheims, hat sich der zuständige Vertreter der Firma Lysoform im Gesundheitsamt gemeldet und angegeben, dass das Produkt gelistet ist und daher auch genutzt werden darf. Der Vertreter räumte jedoch ein, dass das Produkt nicht in der VAH-Liste sondern in der IHO-Liste (IHO = Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz) aufgeführt ist. Bis zum heutigen Tag hatten wir im Amt von der Liste noch nichts gehört.

    Angeblich sollen die Produkte aus dieser Liste auch anerkannt werden können. Begründung hierfür: Die Hersteller tragen sich in die Listen selbst ein und müssen "nur" die entsprechenden Zertifikate bzgl. der Wirksamkeit ihrer Produkte vorweisen können. Die Verantwortung für die korrekten Angaben d.h. für die beschriebene Wirksamkeit liegt alleine bei den Herstellern.
    Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO)

    Hat jemand hierzu schon Erfahrung gesammelt? Hat überhaupt schon einmal jemand von der IHO-Liste im Bereich von Altenheimen, Krankenhäuser, Ärzten u.ä. gehört?

    Gruß, Gruetti

  • Wir hatten das Thema schon einmal beim Thema Flächendesinfektion in Schwimmbädern:

    https://www.hygienekontrolleur.de/index.php?page…;threadID=18171

    Viele Grüße aus der Stadt der Dynamik und Balance am Meer,


    Kai (ich bevorzuge das "Du" ^^ ) Breker

    "Meine Herren, ich vergesse, dass ich in Europa bin!"
    (Robert Koch im Jahre 1892 beim Rundgang durch das Hamburger Gängeviertel anläßlich der Cholera-Epidemie)

    Einmal editiert, zuletzt von KBreker (19. März 2015 um 12:23)

  • Hallo Gruetti,
    Fugaten Spray wäre in der VAH Liste aufegführt. Sollte es sich nicht um das Spray handeln, wäre auch ich vorsichtig. Bei einer nicht einwandfreien Desinfektion im Bade z. B. bei Warzen, fällt letztlich die Aussage, das GA hätte von der Anwendung gewusst. Dann bist Du der Dumme. Sollte es sich jedoch um das Fugaten-Spray handeln, hier der Nachweis über die Listung.
    Gruß aus Aalen kurz vom dem Gewitte
    Werner

  • Also ich persönlich würde diese IHO-Liste für den medizinischen Bereich nicht anerkennen.
    Die TRBA 250 schreibt dazu:

    "4.5.2 Die Desinfektion ist mit einem geprüften und für die in Frage kommenden Mikroorganismen wirksam befundenen bzw. anerkannten Desinfektionsmittel durchzuführen.

    Solche Desinfektionsmittel sind aufgelistet in den

    von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH),

    vom Robert Koch-Institut (RKI) und vom Ausschuss Desinfektion in der Veterinärmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)[font='ArialMT']

    herausgegebenen Listen.

    Zu den unterschiedlichen Funktionen der RKI- und VAH-Listen siehe Vorbemerkung der RKI-Liste."

    Die Hygieneverordnung NRW (also für Podologen etc.) schreibt:


    "§ 3 Desinfektion - Desinfektionen von Händen, Haut, Instrumenten und Flächen sind mit geeigneten Mitteln und Verfahren zur Inaktivierung von Krankheitserregern vorzunehmen, die in der Liste der nach den "Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel" geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (DGHM-Liste) in jeweils aktueller Fassung aufgeführt sind. Ebenfalls zulässig sind Desinfektionen, die gemäß den in der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren in jeweils aktueller Fassung durchgeführt werden."

    Ich weiß nicht genau, wie das Anerkennungsverfahren bei der IHO abläuft, bin da aber ziemlich skeptisch. Schließlich ist das per Definition keine unsbhängige Stelle.

    Gruß, Patrick