DIN EN 17169 Tätowieren-; Tätowieren-Sichere und hygienische Praxis"

  • In NRW gibt es bisher für die Grundlage zur Überwachung von Tattoostudios ja nur die Hygieneverordnung NRW sowie die Leitlinien des Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF mit dem Titel -Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren-.

    Nun gibt es ja den Entwurf der DIN EN 17169. Wird diese schon bei der Überwachung angewandt ? :/

  • Ich habe für meinen Bereich, erst einmal die Tätowierer mit einem Anschreiben darauf hingewiesen, dass es mittlerweile eine DIN EN im Entwurf für Tätowierer gibt. Inwieweit der Tätowierer diese umsetzt, werden die Begehungen im nächsten Jahr zeigen.

    Viele Grüße...

    Michael

  • Kenne ich leider nicht. Und 130 Euronen für einen Entwurf finde ich auch happig.

    Was kann die DIN mehr als die Schleswig-Holsteinische Hygieneverordnung?

    Die Hygieneverordnung verlangt zumindest schon mal eine Hygieneschulung und empfiehlt sie nicht nur nur wie die o.g. Leitlinie.

    Der würde mich schon interessieren, dieser Entwurf... ;)

    Gruß aus Rendsburg

    Wolfgang

  • Moin,

    ich/wir wissen länger über diesen Entwurf bescheid und wenden diesen bei den notwendigen Kontrollen in Tattoo-Studios oder Convention schon an.

    Inhaltlich ist bis auf einen Punkt "Convention" (Händehygiene in einer Messehalle) alles übernomen worden aus der AWMF und der Leitlinie des Tattoo-Verbandes (Ueta).

    Die Punkte Schulung und Qualifikation haben einen kleinen Beigeschmackt, weil es nicht so viele Anbieter gibt die solche Schulungen anbieten.

    Aber !!! da gibt es eine Erneuerung die bald uns alle betrifft. Tattoo-Farben aus Deutschland nach

    · Die Verordnung über Mittel zum Tätowieren (Tätowiermittel-Verordnung) einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (TätV)

    bei der letzten Kontrolle hatte ich es mit den "Künstlern" darüber, sie berichten mir, dass viele Firmen nach Europa auswandern und somit nach EU-Recht ihre Farben prüfen was nicht zugleich TätV ist.

    Somit können wir uns darauf einstellen, dass hier eine Novilierung vor der Veröffentlichgung der DIN passieren könnte.

    Frohes Fest aus der Quadrate Stadt :anbeten: