Servus!
Anbei eine Information aus einem europäischen Nachbarland...
ZitatKrankenhäuser sind ab sofort für bleibende Schäden nach nosokomialen Infektionen bei Patienten haftbar. Dieses Urteil hat das Kassationsgericht am 31. Januar dieses Jahres gefällt, nachdem Me Gaston Vogel gegen den sogenannten „aléa thérapeutique“ vorgegangen war. Im Klartext: Krankenhäuser sind künftig verantwortlich für Infektionen, die sich die Patienten bei der Behandlung zugezogen haben.
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