Gemeinsamer Bundesauschuss informiert über Hygiene-Regeln

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    Berlin – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zur Hygiene hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) zusammengestellt. Sie betreffen Vorgaben, die von baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen über Desinfektions- und Sterilisationsvorschriften bis zum Hygienemanagement reichen. „Ziel ist es, das Infektionsrisiko bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer Praxis oder einer anderen Gesundheitseinrichtung zu verringern“, hieß es aus dem G-BA.

    Link zum vollständigen Artikel im Ärzteblatt

    Viele Grüße...

    Michael