Beiträge von Andre M.

    Naja, wenn ich nicht weiter weiß nehme ich immer meinen Lieblingsparagraphen §16 Abs. 1 IfSG:

    "Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren."

    Können ist extra hervorgehoben weil das die Prävention unterstreicht.

    Geht's um Sicherheit oder defekte Spielgeräte kannst die DIN EN 1176 anwenden bzw. die Vorschrfiten der DGUV. Denke die haben auch etwas über Hygiene in ihren Regelwerken verankert.

    Naja, eine Gummipuppe als Medizinprodukt zu bezeichnen finde ich ein wenig too much.

    Anders wäre es wahrscheinlich wenn die Puppe einen therapeutischen Zweck aufgrund einer diagnostizierten Suchterkrankung erfüllen würde 8).

    Ist natürlich auch die Frage ob jetzt zwingend eine Zuständigkeit gegeben ist.

    Frag doch mal die Kollegen in Dortmund. Hab bei der Recherche gesehen das es in Dortmund sogar ein Realdoll Etablissement gibt. Vielleicht haben die eine Idee.

    Ich musste gerade erstmal googlen was das ist. Als ich dann bemerkte das die hälfte der Seiten von unserer Stadt gesperrt sind (Adult content) hab ichs verstanden :D.

    Ich denke wichtig ist aus welchem Material und aus welchen inneren "Komponenten" diese Puppen bestehen. Hersteller ist bestimmt was asiatisches, vielleicht gibts da eine Aufbereitungsempfehlung?

    Das man auf die Idee kommt sowas zu vermieten bzw. sowas zu mieten. Strange.

    Nachdem ich gründlich diese neuen KRINKO Empfehlungen durch habe und nun im Vergleich zur 2002er Version, kein Sterbenswort mehr über Portanlagen verloren wird, Zitat:

    "zur Infektionsprävention beim Einsatz dauerhaft implantierter, getunnelter Katheter mit subkutanem Cuff vom Typ Broviac/Hickman oder vollimplantierter Katheter vom Typ Port liegen detaillierte Empfehlungen der onkologischen Fachgesellschaften vor, auf die ebenfalls verwiesen wird"

    habe ich mich auf die Suche nach den sogenannten onkologischen Fachgesellschaften gemacht. Folgende Fachgesellschaften konnte ich ausfindig machen:

    AIO
    Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.

    BDI
    Berufsverband Deutscher Internisten e.V.

    BNHO
    Berufsverband d. niedergelassenen Hämatologen und internistischen Onkologen in Deutschland e.V.

    DGHO
    Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie

    DGP
    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

    DKG
    Deutsche Krebsgesellschaft

    ESMO
    European Society for medical oncology

    Marburger Bund
    Verband d. angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

    NIO
    Niedergelassene Internistische Onkologen Niedersachsen e.V.

    WINHO
    Wissenschaftliches Institut der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen GmbH

    Bisher am sinnvollsten erscheint mir die Präsentation der DGHO in Forum eines "Wikipedia":

    Onkopedia

    Ich finde das RKI macht es sich da mal wieder relativ einfach aber lassen wir das :mrgreen: .

    Hat jemand noch weitere RKI-Konforme Empfehlungen, Leitlinien, Standards zur Thematik?