Ist es zu einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts gekommen, so muss nach TrinkwV durch einen umfassend fachkundigen Sachverständigen eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Diese dient der Entwicklung von Maßnahmen zu einer Wiederherstellung des besorgnisfreien Zustands, sprich zur Einhaltung mindestens der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
In der Vergangenheit existierten keine normativen Vorgaben für Ablauf, Inhalt und Aufbau der Gefährdungsanalyse. Entsprechend weit "streute" die Qualität solcher Gutachten.
Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 schafft eine praxisnahe Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen. Sie wurde in enger Zusammenarbeit der wichtigsten im Bereich der Trinkwasserhygiene tätigen Vereine und Verbände erarbeitet, um den Qualitätsstandard bei Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen zum Schutz der Trinkwassernutzer wie auch der Betreiber von Trinkwasser-Installationen signifikant zu erhöhen.
Aus den Inhalten der der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 leiten sich zudem Anforderungen an einen VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene ab. Auf Basis von Zertifizierungsprogrammen wird die Möglichkeit einer neutralen und unabhängigen Zertifizierung und eines Sachverständigenregisters geschaffen werden.
Im Rahmen des Expertenforums werden Sie von Mitgliedern des Richtlinienausschusses Hintergründe für die getroffenen Festlegungen erfahren und erhalten die Möglichkeit, mit den Fachleuten aus dem Ausschuss zu diskutieren. Den Weißdruck der zum 1. Januar 2018 erscheinenden Richtlinie erhalten Sie als Bestandteil der Tagungsunterlagen.
https://www.vdi.de/technik/fachth…se-trinkwasser/
Was sind die Vorteile der neuen Richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik?
Sicherheit für Auftraggeber
- Wissen was sie erwarten können
- Können Leistungen vergleichen
- Können qualifizierte Fachleute beauftragen
- Zielgerichtete Handlungsempfehlungen durch neutrale, geprüfte Fachleute
Bewertungsgrundlage für Gesundheitsämter
- Gefährdungsanalyse klar definiert in Form und Inhalt
- Möglichkeit, ungeeignete Gefährdungsanalysen als nicht den Anforderungen entsprechend abzulehnen
- Können sich bei Anordnungen auf fundierte Gefährdungsanalysen stützen
Leitfaden für Sachverständige und Installateure/Planer
- Klare Vorgaben was, wie, wo zu prüfen und zu bewerten ist
- Abgrenzung vom Wettbewerb durch neutrale Qualifikation
- Einfachere, zielgerichtete Sanierung auf Grundlage fundierter Gefährdungsanalysen