Berlin, 30.06.2015
Der GKV-Spitzenverband legt hiermit den ersten Bericht zur Umsetzung des Hygienesonder-programms nach § 4 Abs. 11 Satz 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 Satz 12 Krankenhausent-geltgesetz (KHEntgG) vor.
Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2011 wurden die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie der Kommissi-on Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) beim Robert-Koch-Institut (RKI) für Kranken-häuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens verbindlich. Die Länder wurden be-auftragt, Rechtsverordnungen zu erlassen, u. a. über die erforderliche personelle Ausstattung von Krankenhäusern mit Hygienefachpersonal, wobei Übergangsvorschriften zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals möglich sind. Alle Hygieneverordnungen der Länder nehmen Bezug auf die Empfehlung der KRINKO zu personellen und organisatori-schen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß KRINKO-Empfehlung bis spätestens zum 31.12.2016 zu schaffen.
Durch das Hygienesonderprogramm nach § 4 Abs. 11 KHEntgG sollen den Krankenhäusern zur Erreichung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Sinne der KRINKO-Empfehlung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit des Programms ist je nach vereinbarten Fördermaßnahmen unterschiedlich. Im Bereich der neu geschaffenen, aufgestockten oder intern besetzten Hygienepersonalstellen geht im Jahr 2017 die kranken-hausbezogene Zuschlagsfinanzierung durch Einrechnung in die Landesbasisfallwerte in eine dauerhafte Zusatzfinanzierung bei allen Krankenhäusern über. Für Fördermaßnahmen der Fort- und Weiterbildung sowie Beratungsleistungen erfolgt die krankenhausbezogene Finan-zierung über Zuschläge bis maximal 2020.
Dieser Hygienebericht soll einen Überblick über den Förderzeitraum 2013/2014 geben. Dazu hat der GKV-Spitzenverband Daten verwendet, die die Krankenkassen zur Verfügung gestellt haben. Für die Jahre 2013/2014 wurden den Krankenhäusern durch die gesetzliche Kranken-versicherung (GKV) ca. 66,6 Mio. Euro für die Verbesserung der personellen Situation zusätz-lich zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln haben seit dem Programmstart fast 1.000 Krankenhäuser profitiert.
Der Schwerpunkt der Inanspruchnahme liegt mit ca. 37 Mio. Euro auf der Neueinstellung von Hygienepersonal, der internen Besetzung neu geschaffener Stellen sowie der Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen. Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden 15 Mio. Euro und für externe Beratungsleistungen durch Krankenhaushygieniker mehr als 4 Mio. Euro vereinbart. Darüber hinaus sind Beträge in einer Höhe von fast 10 Mio. Euro infolge undifferenzierter Vereinbarungen und pauschaler Zuschläge an die Krankenhäuser geflossen. Von Jahresab-schlussprüfern bestätigte Istdaten stehen für die Jahre 2013/2014 nicht ausreichend zur Ver-fügung, so dass diesbezügliche Auswertungen erst in späteren Berichten erfolgen können.
Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes fokussiert auftragsgemäß auf die Fördertatbestände nach § 4 Abs. 11 KHEntgG, will jedoch nicht den Eindruck vermitteln, Krankenhaushygiene und Infektionsschutz seien ausschließlich eine Frage zusätzlicher Finanzmittel. Ergänzend werden daher in gesonderten Kapiteln auch Fragen der Qualitätssicherung und die Entwicklungen in anderen Versorgungsbereichen aufgegriffen.
Hygiene ist bereits seit längerem Gegenstand der externen stationären Qualitätssicherung. Im Qualitätsreport des AQUA-Instituts (Institution nach § 137a SGB V), das für 2013 vom Gemein-samen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt war, werden 27 hygienebezogene Qualitätsindika-toren analysiert. Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr zeigten sich nicht. Es bleibt abzu-warten, ob sich die Fördermaßnahmen in verbesserten Indikatorwerten widerspiegeln. Das gilt auch für die neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen und zu Gefäßkatheter-assoziierten Infektionen. Hier werden erstmals in 2019 Ergebnisse vorliegen.
Die Hygieneproblematik im Krankenhaus wird auch beeinflusst von Maßnahmen in anderen Versorgungsbereichen. Deshalb wurden im vertragsärztlichen Bereich Leistungen zur Diagnos-tik und zur Eradikationstherapie von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) eingeführt. Auch zur Prävention der Weiterverbreitung von MRSA in Rehabilitationseinrichtun-gen und Pflegeheimen wurden Maßnahmen ergriffen. Um der besonderen Problematik resis-tenter Keime zu begegnen, hat die Bundesregierung im März 2015 einen 10-Punkte-Plan ver-abschiedet. Dieser greift auch den unkritischen Umgang mit Antibiotika auf.
Der vorliegende Bericht zum Hygieneförderprogramm zeigt einen gelungenen Start. Die Wir-kungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.