Guten Morgen...
Ich verweise da mal auf den Herrn Kohlhammer "Kommentar zum Infektionsschutzgesetz".
Leider ist die aktuelle (überarbeitete Version) immer noch nicht erhältlich, was allerdings bei der o.g. Problematik auch nicht weiter ins Gewicht fällt.
Hier: §43 Bescheinigung ist es auch nochmal von offizieller Stelle geschildert.
Ein schönes Wochenende aus dem noch viel schöneren Burgenlandkreis
Martin
Edit: Anders als in dem o.g. Link ist nun die gesetzliche Belehrungsfrist von jährlich auf zweijährlich angehoben wurden. Über den Sinn hülle ich mal den Mantel des Schweigens.