Hallo Herr Willenbacher,
meines Wissens benötigt man für die Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid (H₂O₂) einen Befähigungs- sowie einen Erlaubnisschein, da es sich hierbei um ein Verdampfen bzw. Vernebeln handelt. Aus meinem Desinfektorenlehrgang meine ich mich zu erinnern, dass der Einsatz dieses Verfahrens ohne die entsprechenden Scheine bereits in den strafrechtlich relevanten Bereich fällt.
Es ist zudem wichtig, darauf zu achten, dass das vernebelte Desinfektionsmittel nicht durch Öffnungen oder Ritzen den Raum verlässt und sich auf benachbarte Räume ausbreitet.
Wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, können Sie sich gegebenenfalls an die FHT/DSM – Fachschule für Hygienetechnik/Desinfektorenschule Mainz wenden. Der Leiter, Herr Bodenschatz, kann Ihnen bei einer kurzen Anfrage sicherlich weiterhelfen – insbesondere zu Desinfektionsverfahren, die auf Vernebelung basieren.
Desinfektion / Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid | FHT / DSM
Mit freundlichen Grüßen
Christian Möller, Hygienekontrolleur i.A.