Hallo Patrick,
in Baden-Württemberg gilt diese Hygieneverordnung!
Gruß Martin
Hallo Patrick,
in Baden-Württemberg gilt diese Hygieneverordnung!
Gruß Martin
Hallo Michael,
da hast du leider einen Zahlendreher, gemeint ist § 43 IfSG, beim RKI ist es § 34!
Die schriftliche Belehrung haben wir in Chinesisch, Serbisch,Japanisch, Vietnamesisch, Englisch, Türkisch, Grichisch, Romänisch, Portogisisch, Spanisch, Slowenisch, Arabisch, Czechisch,Italienisch, Polnisch, Russisch und Kroatisch.
Muß nur noch abklären, ob wir diese Dokumente auch als Datei haben um die benötigten dann hochzuladen!
Hier können die schriftlichen Belehrungen als PDF-Dateien heruntergeladen werden: "http://www.landkreis-wuerzburg.de" Gesundheitsamt; Belehrungen nach §§ 42 / 43 IfSG. :
Gruß
Martin
Hallo Hwl,
bei uns in Baden-Württemberg kann man bei der Landesgesundheitsamt Homepage (Fachservice, IfSG-Wochenberichte) die Meldungen der letzten Wochen abrufen und sehen in welchem Landkreis welche und wieviele Infektionskrankheiten in der angegebenen Woche gemeldet wurden und welche Besonderheiten bei manchen Krankheiten auftauchten.
Versuche es mal bei eurer dem GA übergeordneten Stelle (Landesgesundheitsamt oder wie es sonst bei euch genannt wird)
Wünsche einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!
Gruß
MEhinger
Hallo,
die Dreijahresregelung giebt es schon in der alten TrinkwV in der Fußnote und im DVGW Arbeitsblatt W551.
"Werden bei 2 Nachuntersuchungen in jährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf max. 3 Jahre ausgedehnt werden". Ausnahmen stellen Krankenhäuser dar.
Gruß
Martin Ehinger