Belehrung § 43 Infektionsschutzgesetz

  • Hallo !

    ich führe bei uns die Belehrungen durch und habe in Schriftform nur die häufigsten Fremdsprachen.

    Hat vielleicht einer Übersetzungen die seltener sind.:?:

    Danke im voraus.

  • Hallo Michael,

    da hast du leider einen Zahlendreher, gemeint ist § 43 IfSG, beim RKI ist es § 34!
    Die schriftliche Belehrung haben wir in Chinesisch, Serbisch,Japanisch, Vietnamesisch, Englisch, Türkisch, Grichisch, Romänisch, Portogisisch, Spanisch, Slowenisch, Arabisch, Czechisch,Italienisch, Polnisch, Russisch und Kroatisch.
    Muß nur noch abklären, ob wir diese Dokumente auch als Datei haben um die benötigten dann hochzuladen!
    Hier können die schriftlichen Belehrungen als PDF-Dateien heruntergeladen werden: "www.landkreis-wuerzburg.de" Gesundheitsamt; Belehrungen nach §§ 42 / 43 IfSG. : ;):mrgreen:
    Gruß

    Martin

    Einmal editiert, zuletzt von MEhinger (1. März 2013 um 11:03)

  • Der Landkreis Birkenfeld bietet aktuell Belehrungen in folgenden Sprachen an:

    • deutsch
    • arabisch
    • chinesisch
    • englisch
    • französisch
    • griechisch
    • italienisch
    • japanisch
    • kroatisch
    • polnisch
    • rumänisch
    • russisch
    • serbisch
    • slowakisch
    • spanisch
    • tschechisch
    • türkisch
    • ungarisch
    • vietnamesisch