Liebe Fachleute,
bei welchen Hyginerelevanten Geräten besteht lt. Gesetzgeber eine Pflicht, die Geräte anzuzeigen und jährlich die sachgerechte Desinfektionswirkung mit Bioindikatoren und / oder Thermologger zu überprüfen?
Sind von dieser Regelung neben Steckbeckenspülen auch Haubenspülmaschinen und gewerbliche Waschmaschinen betroffen?
Wer sieht diese Empfehlung vor?
Freue mich auf zahlreiche erhellende Antworten
die-HWL